Festsitzende Zahnspange

Zahnärztliche Behandlungen sind leider nicht günstig – das wissen wir, und deshalb tun wir unser Bestes, um Ihnen auf finanzieller Ebene entgegenzukommen. Darum sind wir besonders froh darüber, Ihnen eine Wahlarztregelung für ein Gratis-Zahnspange anbieten zu können! Die Gratis-Zahnspange kommt für alle Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in Frage, wenn diese eine schwerwiegende Zahn- und Kieferfehlstellung haben.

Welche Kosten kommen auf?

Wie kann die Gratis-Zahnspange beantragt werden?

Wenn die Grundvoraussetzungen für die Gratis-Zahnspange vorhanden sind, dann ist die einzige weitere Voraussetzung für den Zuschuss, dass die Zahnspange von einem qualifizierten akkreditierten Kieferorthopäden durchgeführt wird. Achtung: Den Antrag auf Zuschuss für die Gratis-Zahnspange müssen Sie unbedingt vor Behandlungsbeginn einreichen.

Wer leider keinen Anspruch auf die Gratis-Zahnspange hat

Sind sie älter als 18 Jahre oder ist Ihre Zahn- und Kieferfehlstellungen nicht mit IOTN 4 und 5 klassifiziert, dann fällt der Anspruch auf die Gratis-Zahnspange weg. Stattdessen können Sie mit einem Zuschuss von rund 300 € pro Behandlungsjahr rechnen.