Gratiszahnspange

Zahnärztliche Behandlungen sind leider nicht günstig – das wissen wir, und deshalb tun wir unser Bestes, um Ihnen auf finanzieller Ebene entgegenzukommen. Darum sind wir besonders froh darüber, Ihnen eine Wahlarztregelung für ein Gratis-Zahnspange anbieten zu können! Die Gratis-Zahnspange kommt für alle Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in Frage, wenn diese eine schwerwiegende Zahn- und Kieferfehlstellung haben.

Welche Kosten kommen auf?

Wenn Sie die Gratis-Zahnspange für Ihre Kinder in Anspruch nehmen, bekommen Sie insgesamt 80% der Kosten zurück. Die Rückerstattung wird anhand des aktuellen Kassentarifs berechnet. Die Kosten für die Gratis-Zahnspange belaufen sich für die kieferorthopädische Diagnose auf 300 € und für die festsitzende Zahnspange auf 4.750 €. Diese 4.750 € können pauschal in 3 jährlichen Teilbeträgen abbezahlt werden. Die kieferorthopädische Diagnose fällt dabei unter den Tarif für die Hauptbehandlung.Nach den aktuellen Kassentarifen beläuft sich der aktuelle Zuschuss für die Zahnspange auf rund 3.700 €. Achtung: Die endgültige Höhe der Rückerstattung kann bei den unterschiedlichen Krankenkassen variieren.

Wie kann die Gratis-Zahnspange beantragt werden?

Wenn die Grundvoraussetzungen für die Gratis-Zahnspange vorhanden sind, dann ist die einzige weitere Voraussetzung für den Zuschuss, dass die Zahnspange von einem qualifizierten akkreditierten Kieferorthopäden durchgeführt wird. Achtung: Den Antrag auf Zuschuss für die Gratis-Zahnspange müssen Sie unbedingt vor Behandlungsbeginn einreichen.

Wer leider keinen Anspruch auf die Gratis-Zahnspange hat

Sind sie älter als 18 Jahre oder ist Ihre Zahn- und Kieferfehlstellungen nicht mit IOTN 4 und 5 klassifiziert, dann fällt der Anspruch auf die Gratis-Zahnspange weg. Stattdessen können Sie mit einem Zuschuss von rund 300 € pro Behandlungsjahr rechnen.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.